Das Programm im Überblick
Das zentrale Neubauprogramm der KfW heißt „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“. Es gibt zwei Programmnummern mit gleichen Förderbedingungen:
- 297 für Wohnungen, die selbst genutzt werden,
- 298 für Wohnungen, die nicht selbst genutzt werden, also vor allem für Vermieter und Kapitalanleger.
Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Vermieter. Gefördert wird der Bau eines neuen Wohngebäudes und der Ersterwerb einer neuen Wohnung. Als Ersterwerb gilt nach den Angaben der KfW ein Kauf bis zu einem Jahr nach der Bauabnahme.
Die Förderung erfolgt als zinsverbilligter Kredit. Er wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über einen Finanzierungspartner, etwa eine Bank, Sparkasse oder Bausparkasse. Die aktuellen Zinssätze veröffentlicht die KfW tagesaktuell auf ihrer Internetseite. Für die Programme gilt der Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Die Förderstufen und Kredithöchstbeträge
Seit Dezember 2025 gibt es im Programm drei Stufen. Die Höchstbeträge gelten jeweils je Wohneinheit.
| Förderstufe | Wesentliche Anforderungen | Kredit je Wohnung |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 55 | Standard Effizienzhaus 55, keine Heizung mit Öl oder Gas, Baugenehmigung bei Antrag | bis 100.000 € |
| Klimafreundliches Wohngebäude | Effizienzhaus 40, Treibhausgasbilanz auf dem Niveau QNG PLUS, keine Heizung mit Öl, Gas oder Biomasse | bis 100.000 € |
| Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG | wie zuvor, zusätzlich Zertifikat Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (PLUS oder PREMIUM) | bis 150.000 € |
Befristete Stufe Effizienzhaus 55
Die Stufe Effizienzhaus 55 wurde Ende 2025 zur Aktivierung bereits geplanter Bauvorhaben eingeführt. Nach einer Information der KfW vom Juni 2026 endet sie spätestens am 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags bei der KfW. Reichen die Mittel vorher nicht mehr aus, kann die Stufe auch früher schließen.
Klimafreundliches Wohngebäude mit und ohne QNG
Die beiden anderen Stufen setzen den Standard Effizienzhaus 40 voraus. Zusätzlich muss eine Lebenszyklusanalyse zeigen, dass das Gebäude über seinen Lebenszyklus die Treibhausgasgrenze des QNG PLUS einhält. Diese Analyse erstellt eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz. Für den höheren Kreditbetrag von 150.000 € je Wohnung ist zusätzlich das Zertifikat des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude nötig. Es wird von akkreditierten Zertifizierungsstellen vergeben.
Was Kapitalanleger beachten sollten
Antrag vor Vorhabensbeginn
Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Vorhaben beginnt. Beim Kauf vom Bauträger ist der Zeitpunkt des Kaufvertrags und der ersten Kaufpreiszahlung entscheidend. Kaufverträge mit einer aufschiebenden Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist, sind nach den Regeln der KfW grundsätzlich möglich. Eine solche Bedingung kann aber nicht nachträglich in einen bereits geschlossenen Kaufvertrag aufgenommen werden. Die Einzelheiten stehen im jeweils gültigen Merkblatt. Sinnvoll ist deshalb ein Gespräch mit dem Finanzierungspartner, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.
Bestätigungen durch Fachleute
Für den Antrag wird eine „Bestätigung zum Antrag“ benötigt, die eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ausstellt. Nach Fertigstellung folgt eine Bestätigung nach Durchführung. Beim Kauf einer neuen Wohnung kommt diese vom Bauträger.
Zusammenspiel mit steuerlichen Abschreibungen
Der Standard Effizienzhaus 40 mit QNG ist auch Voraussetzung für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG. Aus dem Gesetzestext ergibt sich kein Ausschluss der Sonderabschreibung, wenn ein zinsverbilligter Kredit der KfW genutzt wird. Ob beides im Einzelfall kombiniert werden kann, sollte trotzdem mit einer Steuerberatung geklärt werden. Signum entwickelt Neubauprojekte im Standard Effizienzhaus 40 mit QNG; die Finanzierung einschließlich eines möglichen Förderkredits läuft über externe Banken und Finanzierungspartner.
Andere Programme
Die Programme „Wohneigentum für Familien“ (300) und „Jung kauft Alt“ (308) richten sich an Familien, die eine Immobilie selbst bewohnen. Für vermietete Wohnungen kommen sie nicht in Betracht. Das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (296) hat eigene Anforderungen und kann nicht gleichzeitig mit 297 oder 298 für dieselbe Wohnung genutzt werden.
Konditionen
Die KfW bietet Annuitätendarlehen mit Laufzeiten von 4 bis 35 Jahren, einer Zinsbindung von 10 Jahren und tilgungsfreien Anlaufjahren an. Zusätzlich gibt es endfällige Darlehen mit kürzerer Laufzeit. Zinssätze ändern sich regelmäßig. Verbindliche Angaben finden Sie ausschließlich auf kfw.de unter den Programmnummern 297 und 298 sowie bei Ihrem Finanzierungspartner.
Rechner
Welcher Förderkredit ist möglich?
Kein Rechtsanspruch. Konditionen tagesaktuell auf kfw.de.
Häufige Fragen
Können Kapitalanleger den Förderkredit nutzen?
Ja. Für Wohnungen, die vermietet werden, gibt es das Programm 298. Gefördert wird auch der Ersterwerb einer neuen Wohnung vom Bauträger.
Bekomme ich 150.000 € je Wohnung automatisch beim Standard Effizienzhaus 40?
Nein. Ohne Zertifikat des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude liegt der Höchstbetrag bei 100.000 €. Erst mit Zertifikat sind bis zu 150.000 € möglich.
Wo finde ich die aktuellen Zinsen?
Auf kfw.de unter den Programmnummern 297 und 298. Die Zinssätze werden laufend angepasst und hängen von Laufzeit und Zinsbindung ab.
Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.
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